Digitale Rechte und Kinderrechte: Glauben wir der heute stattfindenden Debatte, sind diese beiden Themen nicht miteinander in Einklang zu bringen. Dass wir uns nicht für das eine oder andere entscheiden müssen, sondern ganz im Gegenteil beides nur Hand in Hand gelingen kann – dafür setzen wir bei SUPERRR uns seit geraumer Zeit ein.
2022 beobachteten wir, wie Kinderrechte und Digitalrechte auf der politischen Bühne gegeneinander ausgespielt werden sollten. Anlass dafür war die sogenannten „Chatkontrolle“, Teil eines größeren EU-Gesetzesvorhabens „zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“. Pläne für das Gesetz sahen vor, digitale Kommunikation auf Missbrauchsdarstellungen und „Grooming“ zu durchsuchen. Wenig später kam die Idee hinzu, Altersverifikation online einzuführen. Mit beiden Themen, Chatkontrolle und Altersverifikation, haben wir uns damals aus feministischer Perspektive auseinandergesetzt.
Unser Fazit damals lautete: Gerade diese Debatte braucht dringend eine feministische, empowernde, nuancierte und informierte Perspektive. Denn viel zu oft sprechen Erwachsene über Kinder statt mit ihnen; und ohne einen echten Austausch liefern Erwachsene nicht die Lösungen, die den Bedürfnissen von Kindern gerecht werden.
Technik ist nicht die Lösung
Wir haben in den letzten Jahren zwei Erfahrungen gemacht, die unsere Arbeit zu Kindern im Netz bis heute prägen. Erstens: Die Rolle von Technik wird in vielen Bereichen unseres Lebens stark überschätzt – auch in der Debatte um Kinderrechte und Digitale Rechte. Das gilt sowohl dafür, wie sehr digitale Technologien Kindern schaden (wir leugnen nicht tatsächliche Schäden, sondern wollen wir sie und ihre Ursachen genau verstehen), als auch dafür, wie hilfreich sie bei der Eindämmung dieser vermeintlichen Schäden sein kann. Wir bei SUPERRR zentrieren Menschen statt Technik – und das heißt auch, statt auf halbgare technische Hürden auf soziale Präventionsarbeit zu setzen.
Und zweitens: Es scheint fast unmöglich, abwägend und nuanciert an das Thema heranzugehen. Kinder haben Rechte (gemäß der UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat – auch wenn Kinderrechte immer noch immer nicht im Grundgesetz verankert sind), und zu diesen Rechten gehört das Anrecht auf Schutz – aber eben auch das Recht auf Teilhabe und Förderung. Dass die unterschiedlichen technischen Maßnahmen ausschließlich auf Schutz abzielen und dabei Teilhabe und Förderung im Weg stehen – das scheint in der Öffentlichkeit kaum besprechbar. Welche Ergebnisse kann ein Diskurs bringen, der sich nicht in Kontext bringen lässt?
Verbote haben Konjunktur
2025 haben wir gemeinsam mit anderen Organisationen versucht, konstruktiv über unterschiedliche Methoden zur Altersfeststellung nachzudenken, wie sie beispielsweise im Kontext der Chatkontrolle immer wieder gefordert wurden. Es bleibt jedoch bei dem, was wir schon 2023 in unserer Analyse benannt haben: „Schutzräume für Kinder und Jugendliche dürfen aber nicht durch einen massiven Einsatz von Überwachungs- und Kontrolltechnologien geschaffen werden, denn Fürsorge lässt sich nicht technisieren.“
Diese Arbeit und eine intersektional feministische Perspektive auf das Thema werden uns 2026 weiter begleiten, denn das Jahr begann mit Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Kinder (unter 14 oder gar unter 16 Jahren) in Deutschland, in der EU und in vielen Ländern weltweit. Für ein solches Verbot sind Verfahren zur Altersfeststellung eine zentrale Voraussetzung – also Mechanismen, die Kinder aktiv ausschließen. Dass bisher keinem Land, das ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hat, eine taugliche und vor allem wirksame Umsetzung gelungen ist, tut den öffentlichen Forderungen nach einem Social-Media-Verbot keinen Abbruch – und genau deshalb werden wir weiter genau hinsehen und fragen: Was bewirkt so ein Verbot wirklich, und welchen Preis haben wir dafür zu zahlen?
Wir sind überzeugt: Digitale Rechte und Kinderrechte gehen Hand in Hand. Deshalb setzen wir uns weiterhin für bessere, gerechtere und vor allem zugängliche digitale Räume ein. Und pauschale Zugangsverbote leisten hierzu keinen Beitrag.